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Jüdischer Friedhof in Obervorschütz
Der Friedhof der Israelitischen Gemeinde Gudensberg befindet sich in Obervorschütz: 13204 qm (lfd. Nr.20). Er diente als Begräbnisplatz für Gudensberg mit Obervorschütz, ebenso für die Orte Riede, Dorla, Kirchberg, Lohne und Maden (in allen diesen Orten lebten 1835 und 1861, teilweise auch noch 1905 Juden). Bis etwa 1887-1897 wurde der Friedhof auch noch mitbenutzt von Felsberg mit Altenburg und Gensungen, Niedenstein sowie von Cappel und Obermöllrich (zu Fritzlar gehörend) und von Züschen, Elben und Neubrunslar.

Um 1730 wurde ein Grundstück zur Anlage des Friedhofs erworben, es war die Südwestecke des späteren Friedhofs auf einer Anhöhe; dieses Stück konnte nicht verwendet werden, da es zu steinig war. Man kaufte deshalb ca. 4 bis 5 Morgen dazu; dieses Stück wurde etwa im Jahre 1860 mit Tannen. bäumen umsäumt.

Ein erstes Grabsteinverzeichnis wurde von Kreisrabbiner Wetzlar angefertigt und 1875 von dem damaligen Vorsänger M. Lilienfeld gegengezeichnet; im Jahre 1937 wurde von Baruch Wormser aus Grebenstein ein genaues Grabsteinregister angelegt: Die ältesten Grabsteine - etwa 22- befinden sich am Fuß der Anhöhe und sind aus den Jahren ab 1736. Die Gräber sind dann laufend durchnumeriert - insgesamt 275; dazu kommen 150 Gräber in ge­ordneten Reihen aus der neueren Zeit. Die Gesamtzahl beträgt also 425 Grä­ber. Die Inschriften sind bis 1859 ausschließlich hebräisch, dann erstmals auch deutsche Beschriftung, jedoch hauptsächlich hebräische Inschriften bis 1897, erst danach häufiger deutsche Inschriften. Die letzten Beerdigungen fanden 1935 statt.

Auszug aus der Friedhofsordnung:

 
  1. Nach den jüdischen rituellen Vorschriften soll der Friedhof Sinnbild der Vergänglichkeit alles Lebenden sein. Daher sind die einzelnen Grabstellen nicht zu pflegen, eingesunkene Grabhügel nicht wieder herzurichten, und es sind keine Blumen auf die Gräber zu pflanzen. Die Unterhaltungsarbeiten beschränken sich somit auf regelmäßiges Grasschneiden und das Zurückschneiden von Hecken und Sträuchern sowie das Beseitigen der von den Bäumen heruntergefallenen Äste und des Laubfalls im Herbst.
  2. Der Lauf der Natur darf nicht aufgehalten werden. Daher wird bewusst zugelassen, dass auch die Gräber von einer Grasnarbe überdeckt und im Laufe der Jahre umgefalle­ne Grabsteine grundsätzlich auf der Grabstätte abgelegt werden.
  3. Die Totenruhe ist zu schützen. Deshalb ist die Friedhofsanlage mit einer Einfriedung (wie z.B. mit einer Hecke) und einem verschließbaren Tor gegen unbefugtes Betreten zu sichern. Wer jedoch den Friedhof einmal besichtigen möchte, kann sich gerne im Rathaus, Zimmer 2 (Herr Rössel) den Schlüssel für das Eingangstor ausleihen.
 
Es muss unser aller Bestreben sein, den jüdischen Friedhof in einem der Würde des Ortes entsprechenden guten Zustand zu erhalten.
 
 
 
 
 
 
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